Impressum
Informationspflicht gemäß § 63 Gewerbeordnung und § 5 E-Commerce Gesetz
und Offenlegungsbestimmungen gemäß § 25 Mediengesetz
Christina Polesnig-Giese
Sonnleitenweg13
A-8054 Seiersberg
Telefon: +43 676 965 11 09
E-Mail: info@graz-apartment.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
Fachverband: Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle in dieser Homepage befindlichen Apartments und Ferienwohnungen Gültigkeit und regeln die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre genießen zu können. Ist eine gesonderte Hausordnung bei den jeweiligen Vermietern vor Ort vorhanden, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierter Bestandteil der jeweiligen Hausordnung. Die jeweilige Hausordnung, die in den Apartments/Häusern aushängt, ist von den Gästen samt Mitbewohnern einzuhalten. Bei unterschiedlicher Themenregelung gilt immer die Hausordnung vor Ort. Die restlichen Punkte bleiben unberührt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Mietperiode Kontrollen in den Apartments/Haus durchzuführen oder in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten bedarf es eines zusätzlichen Mietvertrages.
Die im Prospekt angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die Überlassung der Wohnung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung, wobei Name und Anschrift mitzuteilen sind.
Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer aufzuheben und für die Dauer der unzulässigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
Für übernommene Schlüssel kann eine Kaution pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Appartements oder Ferienhauses. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.
Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären ausdrücklich, das Apartment, das Haus, die Sportgeräte, den Pool sowie alle Gegenstände des Hauses auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen. Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mit vermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mit vermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis spätestens 11 Uhr freizugeben.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung entweder die Hausordnung vor Ort (bei dem jeweiligen Vermieter) oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Der Gerichtsstand ist für alle Apartments das sachlich zuständige Gericht in Graz.
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